Regalinspektionen nach DIN EN 15635 und BGR 234

 

 

Herstellerunabhängige Überprüfung Ihrer Regalanlagen.

Die Regalinspektionspflicht nach Euro DIN EN 15635 schreibt vor, dass Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen und Palettenregale jährlich von einer fachkundigen Person überprüft werden müssen. 

Unser geprüfter Regalinspekteur beurteilt Ihre Regalanlagen und protokolliert festgestellte Mängel bei der Regalinspektion. In einem Inspektionsprotokoll werden alle festgestellten Mängel gemäß den Schadensklassen mit Gang- und Platznummer genannt. Er gibt Empfehlungen zur Mängelbeseitigung sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen aus. Das Inspektionsprotokoll einschließlich eventuellem Instandsetzungsangebots wird Ihnen nochmals in Reinschrift zugesandt. Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen verhindern folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie hohe Reparaturkosten und garantieren einen reibungslosen Betriebsablauf.

 

Regalinspektion / Regalprüfung auch bei laufendem Betrieb

Um ihre Betriebsabläufe durch unseren Einsatz so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, sind wir höchst flexibel. Die Regalinspektion / Regalprüfung erfolgt auch bei laufendem Betrieb.

 

Leistungsumfang:

Koordination & Terminierung der Regalinspektionstermine in Abstimmung mit dem vom Auftraggeber benannten Personen
Optische Inspektion der Lagereinrichtung durch einen zertifizierten Regalprüfer bzw. Regalinspekteur
Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach BGR 234
Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
Abgleich der Belastungsetiketten mit dem Regalsystem und dem vorhandenen Aufbau, inklusive der Aktualisierung aller Belastungsetiketten
Erstellung einer Stückliste für beschädigte bzw. fehlende Regalteile
Angebotserstellung für erforderliche Regalinstandsetzungsarbeiten
Aufnahme der Regalschäden auf eine Checkliste und Bilddokumentation auf CD je Standort
Erstellung eines Inspektionsprotokolls (Abnahmeprotokoll) anhand eines Prüfberichtes. Eine Ausführung in Form eines Ordners verbleibt im Betrieb (Sichtprüfungen müssen dokumentiert und im Betrieb abgelegt werden)
Einweisung eines Sicherheitsbeauftragten, je Betrieb, vor Ort zur Durchführung der regelmäßigen unterjährigen Sichtprüfung