Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil. Der Verwendung der AGB des Geschäftspartners wird ausdrücklich widersprochen. Ein Angebot auf Einbeziehung der AGB des Kunden wird durch Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG abgelehnt. Die nachfolgenden AGB sind Vertragsbestandteil aller rechtsgeschäftlichen Beziehungen von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG, auch bei Abschluss von Verträgen über das Medium Internet. Der Kunde stimmt der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit Auslösung der Bestellung oder der Abgabe einer auf Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich eines Produktes von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG gerichteten rechtsgeschäftlichen Erklärung gegenüber Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

(1) Die Angebote von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.

(3) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.

(4) Bei Bestellungen, bei denen sich der Kunde nicht des Mediums Internet bedient, gelten für das Zustandekommen des Vertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 145 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass unter Beachtung der Ziffer 2 auch ein Bestellfax und ein Auftragsbestätigungsrückfax für den Vertragsschluss ausreichend sind.

(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt für Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG unter dem Vorbehalt, im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die (etwa bereits erbrachte) Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(7) Bestellungen durch den Kohler Shop (www.kohler-shop.de) ist nur für Unternehmen möglich. Ist der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann er aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

Der Verkäufer schickt daraufhin dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande. Diese Annahmeerklärung erfolgt in Form einer Auftragsbestätigung per gesonderte E-Mail , per Post oder als Fax oder durch den Versendung der bestellten Ware.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Besteller ist der nach den vorstehenden Absätzen geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(8) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(9) Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen bedürfen, soweit sie über schriftlichen Vertragstext hinausgehen, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 

3 Nutzungsrecht

(1) Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Waren, Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten und Kompatibilität, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen der Produkte oder sonstiger spezieller Einsatzbedingungen. Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Funktionsbeeinträchtigung führen (z. B. Weiterentwicklungen) sind vorbehalten.

(2) Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der mitgelieferten Software. Er ist berechtigt, die Software nur für den Zweck einzusetzen, der in der Montageanleitung des erworbenen Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG-Produktes genannt ist. Eine Vervielfältigung der Programme (Codierung) ist nicht zulässig.

(3) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69 a ff. UrhG) ergänzende Anwendung. 

4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Der angebotene Kaufpreis ist vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 3 und 4 bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten und wird als solche ausgewiesen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.

(4) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der vereinbarte Preis unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

(5) Der Kaufpreis und oder die erbrachten Dienstleistungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und oder Dienstleistung zu zahlen es sei denn es wurden andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs und des Ersatzes eines Verzögerungsschadens (§§ 280 II, 286 BGB). Für Mahnungen kann Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG pauschal 10,00 € /Mahnung Aufwendungsersatz vom Kunden verlangen.

Für Unternehmen gilt, dass Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Unter https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(7) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

5 Lieferung, Gefahrübergang, Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Sind von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG Lieferfristen angegeben und Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Bestellers – vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

2) Ist der Kunde Verbraucher oder Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – Lieferung frei Haus bzw. frei Werk vereinbart. Verpackungskosten werden dem Verbraucher oder Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen in Rechnung gestellt, sofern diese anfallen und er darauf hingewiesen wird. Versandkosten werden, sofern sie anfallen gesondert ausgewiesen.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware gehen – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher bzw. Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6 Gewährleistung und Widerrufsrecht

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 2 Jahre und für Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Andere Gewährleistungsfristen bedürfen der Schriftform.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter­suchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Besteller unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer gehemmt.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

(8) Warenrückgabe: Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht bei Mangelfreiheit grundsätzlich nicht. Lediglich in den Fällen, in denen ausdrücklich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme der Ware erklärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich. Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Voraussetzung für die Rücknahme ist der einwandfreie Zustand der auf Risiko des Bestellers zurückgesandten Ware.

(9) Der Kunde, welcher Verbraucher ist, hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG , Am Freizeitzentrum 4, 78194 Immendingen, E-Mail: info@kohler-betriebseinrichtungen.de, Telefon 07462-204 31-00, Fax: 07462-204-31-10.

(10) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben.

(11) Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

(12) Ist der Kunde Verbraucher, sind paketversandfähige Sachen auf Kosten und Gefahr von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG zurückzusenden. Die Rücksendung ist frei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

(13) Kein Widerrufsrecht besteht für Waren, die für Sie maßangefertigt oder für Sie individualisiert wurden.  In anderen Fällen besteht zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht, welches aber vor Ablauf der Widerrufsfrist entfallen, wenn es sich bspw. um versiegelte Waren oder Waren im Bereich Gesundheitsschutz oder Hygieneprodukte handelt. Voraussetzung ist jeweils, dass das Siegel von Ihnen entfernt wurde bzw. das Gesundheitsprodukt oder Hygieneprodukt geöffnet wurden.

(14) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular  Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. 

An  Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG
Am Freizeitzentrum 4
78194 Immendingen

E-Mail: info@kohler-betriebseinrichtungen.de, Telefon 07462-204 31-00, Fax: 07462-204-31-10 .

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: 

.............................................................................. 

.............................................................................. 

(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis) 

Ware bestellt am:  .............................  (Datum)   Ware erhalten am:  .............................  (Datum) 

Name und Anschrift des Verbrauchers.

............................ 

.............................

.............................

.............................  Datum 

.................................................... 

Unterschrift Kunde, der Verbraucher ist  (nur bei schriftlichem Widerruf)  

 

7 Haftung für Mängel

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haftet Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben sollte. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre aber Kauf, Übergabe oder Empfang der Ware-

(2) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG nicht.

(3) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Der Unternehmer hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Transportschäden sind unter Hinzuziehung eines beauftragten Spediteurs/Lieferers unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Vorstehendes gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in § 8.

(5) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die Frist beginnt mit dem Übergang der Gefahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Vorstehendes gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in § 8.

(6) Die Gewährleistungshaftung von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG ist auf Mängel unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst beschränkt. Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG haftet daher nicht für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden durch Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist für Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ansprüchen auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§§ 280 II, 286 BGB). Insoweit haftet Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG.

(5) Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen haftet der Verkäufer nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit der Verkäufer gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 50.0000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er die Kosten einer Intervention von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, tritt er Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt, bis zur Erfüllung aller Ansprüche von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG, die ihm aus den genannten Geschäften entstehen, Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG gegen den Kunden um mehr als 20%, so gibt Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG auf Verlangen des Kunden und nach eigener Wahl zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei. 

10 Verjährung eigener Ansprüche

Die Verjährung der Ansprüche von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 195 ff. BGB), es sei den im Vertrag zwischen dem Kunden und Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG wurde etwas anderes vereinbart.

11 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG oder anlässlich des Zustandekommens des Vertrages oder dessen Durchführung einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Befreiung von dem vorgenannten Formerfordernis.

12 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG.

(2) Für den Vertrag gilt das ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 29 EGBGB).

(3) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen, internationalen Privatrechts.

(4) Hat der Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG.

(5) Bei Verträgen mit Unternehmen bzw. Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG zuständige Gericht.

13 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odraufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder
verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

14 Datenschutz

Die Besteller, Verbraucher oder Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen stimmen im Rahmen einer Anfrage, einer Bestellung/Auftragserteilung und bei einer Auftragsbetätigung der Datenschutzerklärung der Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG zu.  Ferner stimmen Sie zu, dass die dafür notwendigen personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung von uns gespeichert, verarbeitet und oder bearbeitet werden. 

15 Bonitätsprüfung

Die Besteller, Verbraucher oder Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen stimmen im Rahmen unserer AGB’s einer Bonitätsprüfung zu Ihrer Person für eine Auftragsabwicklung (Bestellung u.o. Auftragsbestätigung) ausdrücklich zu. Die Einwilligung erteilen Sie uns mit Ihrer Auftragsabteilung, es sei den Sie widersprechen einer Bonitätsprüfung zu Ihrer Person schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief bei der Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG. Im Falle einer Bonitätsprüfung führen wir diese bei der CRIF Bürgel GmbH in München oder der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden durch.

Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie diesem widersprechen, indem Sie uns die per E-Mail auf mitteilen.

16 Montageleistungen

(1) Montageleistungen werden von uns grundsätzlich nur als Nebenleistung ausgeführt. Hauptpflicht bleibt die Lieferung der Ware.
(2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die Montageleistungen nach Stundenaufwand abgerechnet.
(3) Unser Vertragspartner hat auf eigene Kosten die erforderlichen Hilfsmittel und Geräte für das Abladen der Lieferung inklusive der Hilfskräfte hierfür bereit zu stellen.
(4) Ebenso Beheizung, Beleuchtung, Wasser, Strom inklusive Anschlüsse und Zuleitungen, soweit erforderlich.
(5) Sofern Befestigungen an Boden und Wänden erfolgen, hat uns der Vertragspartner vor Montagebeginn auf eventuell vorhandene Leitungen hinzuweisen. Eine Haftung für die Beschädigung nicht sichtbarer und/oder nicht mitgeteilter Leitungen wird ausgeschlossen.

17 Vorzeitige Beendigung

(1) Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, vorzeitig beendet, sind wir berechtigt, als Schadensersatz eine Pauschale in Höhe von 5% des Bruttoauftragswertes zu berechnen.

(2) Unbeschadet hiervon bleibt das Recht, im konkreten Fall einen
höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ebenso
ist es dem Vertragspartner ausdrücklich gestattet, im konkreten Fall
nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

18 Abtretungsverbot

(1) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung und den hieraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.

19 Weitergabe von Informationen

(1) Unser Vertragspartner wird alle nicht offenkundigen Informationen, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Bilder, Unterlagen und sonstige Daten, die wir unserem Vertragspartner zur Verfügung stellen, vertraulich behandeln und an Dritte nicht weiterzugeben.

20 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame(n) Regelung(en) soll(en) durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung(en) möglichst nahe kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine entsprechend wirksame Regelung zu treffen.

Stand 15.06.2018

Kohler Betriebseinrichtungen GmbH & Co.KG
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